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Für schnelle Hilfe im Ernstfall

Damit ich Ihnen schnell helfen kann

In den meisten Fällen sollte bei Rechtsangelegenheiten nicht unnötig Zeit verschwendet werden, sondern so schnell wie möglich rechtkundiger Rat gesucht werden. Haben Sie behördliche Schreiben oder Schreiben eines Gerichts erhalten, dann beinhalten diese am Ende stets eine sogenannten Rechtsmittelbehelfsbelehrung. In dieser sind Fristen genannt, nach deren Verstreichen meist kein Rechtsbehelf also keine Abänderung mehr möglich sein könnte.

Wenn Sie keine Zeit verlieren wollen, können Sie über den Downloadbereich wichtige Formulare abrufen. Hier finden Sie eine Vollmachstvorlage, sowie Formularen für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

Zum öffnen der Dateien benötigen Sie den Adobe Reader. Sollte dieser nicht bereits auf Ihrem PC installiert sein, können Sie ihn hier herunterladen.


Mandatsübernahme

Um für Sie tätig werden zu können, benötige ich eine Vollmacht zur Mandatsübernahme. Dies ist nötig um rechtswirksam für Sie gerichtlich oder außergerichtlich auftreten zu können. Das ausgefüllte Dokument wird im Original unterschrieben benötigt. Gerne können Sie dies zum ersten Beratungsgespräch mitbringen.

Das Formular finden Sie hier.


Beratungskostenhilfe

Die Beratungskostenhilfe ist für die vorgerichtliche Rechtsberatung vorgesehen. Wenn Sie sich aufgrund Ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse keine Rechtsberatung leisten können und dies nachweislich ist, nehmen Sie gegen eine Gebühr von 15 EURO die Beratungskostenhilfe in Anspruch.

Das Formular finden Sie hier.

Sofern Sie den Antrag den Tatsachen entsprechend ausgefüllt haben, müssen Sie Ihn nur noch mit den entsprechenden Anlagen (siehe Hinweise) anreichern und an das für Ihren Wohnsitz zuständige Amtsgericht senden. Für den Bezirk Ostallgäu ist dies beispielsweise das Amtsgericht Kaufbeuren, Ganghoferstraße 9 u. 11, 87600 Kaufbeuren.

Auf der Seite www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/gerichtssuche können Sie anhand ihrer Postleitzahl das zuständige Amtsgericht ermitteln.

Sobald Ihnen der Originalschein zur Bewilligung von Beratungskostenhilfe vorliegt, können Sie gerne einen Beratungstermin mit mir vereinbaren.


Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe

Ein Rechtsstreit vor Gericht kostet Geld. Wenn Sie aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, einen Prozess zu führen, können wir möglicherweise die Prozeskostenhilfe (im Familienrecht: Verfahrenskostenhilfe) in Anspruch nehmen.

Das Formular finden Sie hier.