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Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts.

Hier sind alle Rechtsverhältnisse, die durch Ehe und Lebenspartnerschaft sowie Personen die durch Familie und Verwandtschaft verbunden sind, geregelt. Darüber hinaus enthält es Regelungen zu Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.

Gerne können Sie meine Dienste in Anspruch nehmen, wenn Sie Fragen zum Kindes-, Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt haben. Aber auch bei Ehevertrag, Scheidung, Unterhaltsansprüchen und Sorgerecht kann ich Sie situationsorientiert beraten und in Absprache mit Ihren Vorstellungen die bestmögliche Vorgehensweise planen.

Durch eine frühzeitige und kompetente Rechtsberatung vermeiden Sie Unannehmlichkeiten: In vielen Fällen sparen Sie durch die zeitgerechte und gezielte Unterstützung in anwaltlicher Begleitung Ihrer Anliegen Kosten ein, die im Zusammenhang mit Problemen während der Trennungsphase und im Scheidungsverfahren entstehen.

Begeben Sie sich mit mir auf einen sicheren Weg.