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Umgangssprachlich ist das Verkehrsrecht gleichbedeutend mit dem Straßenverkehrsrecht,

obwohl es sich über viele weitere Rechtsbereiche des Themas erstreckt wie Luft- und Schifffahrt, Eisenbahnrecht u.v.m.

Das Verkehrsrecht ist für jeden von uns von großer Bedeutung, sind wir doch tagtäglich als Fußgänger, Fahrrad- oder Autofahrer unterwegs. In diesem Rechtsbereich berate und vertrete ich Sie in Bußgeldsachen, bei Verkehrsordnungswidrigkeiten oder bei der Abwicklung von Unfällen im Straßenverkehr. Darüber hinaus vertrete ich Sie, wenn es bei Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen zu Missverständnissen gekommen ist ebenso, wie bei Fragen rund um die KFZ-Versicherung.

Im Verkehrsrecht ist die anwaltliche Beratung unerlässlich: Stellen Sie sich nur einmal vor, Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt und der Unfallgegner behauptet, nicht schuld zu sein. Oder was unternehmen Sie, wenn eine gegnerische Versicherung sich weigert, einen Schaden zu regulieren? Wie können Sie sich wehren, wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde? Und was ist zu tun, wenn Sie mit einer Ordnungswidrigkeit wie Falschparken, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Alkohol am Steuer konfrontiert werden?

Gerne stehe ich Ihnen für eine erste Beratung zur Seite.